Die Bundesregierung verschenkt gerade Startkapital für Ladestationen. Am 25. März 2026 hat Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern” offiziell gestartet. Gesamtvolumen: 500 Millionen Euro. Ab dem 15. April können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz beantragen. Vorverkabelung, Netzanschluss, Bauarbeiten, Ladepunkte. Alles drin. Wer das Programm clever nutzt, baut nicht nur Lademöglichkeiten für Bewohner auf. Die geförderte Wallbox wird über cocharge zur Einnahmequelle, weil jeder Ladevorgang automatisch abgerechnet wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Bundesförderung “Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern” mit 500 Mio. Euro Volumen
- Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz für Vorverkabelung, Netzanschluss und Ladepunkte
- Antragsberechtigt: WEGs, Privateigentümer, KMU und große Wohnungsunternehmen
- Windhundprinzip: Wer zuerst kommt, bekommt den Zuschlag. Antragsfrist endet am 10. November 2026
- Strategischer Vorteil: Mit cocharge rechnest du jeden Ladevorgang ab. Die geförderte Wallbox verdient Geld
Was genau wird gefördert?
Der Hintergrund: In Deutschland gibt es rund 3,5 Millionen Mehrparteienhäuser mit ca. 9 Millionen Stellplätzen außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Die meisten davon haben keine Ladeinfrastruktur. Das Programm setzt hier an und deckt praktisch alles ab, was bei der Installation ins Geld geht:

Vorverkabelung ist das Herzstück. Stromkabel und Anschlusspunkte werden zu den Stellplätzen gelegt. Auch wenn noch kein Ladepunkt installiert wird, ist allein die Vorbereitung förderfähig. Das ist entscheidend, weil die Verkabelung in Tiefgaragen und an Außenstellplätzen den größten Kostenblock darstellt.
Netzanschluss und Elektroarbeiten umfassen Kabel, Stromverteiler, Schutzeinrichtungen, Transformatoren und alle weiteren elektrischen Komponenten, die für den Betrieb nötig sind.
Bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten, Anpassungen von Wegen oder Stellflächen, Durchbrüche und Befestigungen für Kabelwege sind ebenfalls abgedeckt.
Ladepunkte werden in Verbindung mit der Vorverkabelung gefördert. Förderfähig sind Wallboxen mit Typ-2- oder CCS-Anschluss und einer Ladeleistung von 11 kW bis 22 kW. Eine Herstellerliste mit geeigneten Modellen ist auf laden-im-mehrparteienhaus.de veröffentlicht.
Wie viel Geld gibt es pro Stellplatz?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Ausstattungsgrad:
| Ausstattung | Zuschuss pro Stellplatz |
|---|---|
| Nur Vorverkabelung (kein Ladepunkt) | 1.300 Euro |
| Vorverkabelung + Ladepunkt (11-22 kW) | 1.500 Euro |
| Vorverkabelung + bidirektionaler Ladepunkt | 2.000 Euro |
Wichtig: Die Pauschale ist gedeckelt. Wenn die tatsächlichen Kosten unter dem Förderbetrag liegen, wird nur der tatsächlich angefallene Betrag ausgezahlt.
Für Unternehmen mit großen Wohnbeständen gelten andere Regeln: Hier werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben übernommen, bei einem maximalen Fördervolumen von 30 Mio. Euro pro Unternehmen. Die Auswahl erfolgt über ein wettbewerbliches Punktesystem.
Wer kann beantragen?
Das Programm hat drei Förderaufrufe für unterschiedliche Zielgruppen:
| Förderaufruf | Zielgruppe | Verfahren | Antragsfrist |
|---|---|---|---|
| Aufruf 1 | Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder | Windhundprinzip | 15.04. bis 10.11.2026 |
| Aufruf 2 | KMU und Privateigentümer von Mehrparteienhäusern | Windhundprinzip | 15.04. bis 10.11.2026 |
| Aufruf 3 | Unternehmen mit großen Wohnbeständen | Wettbewerblich | 15.04. bis 15.10.2026 |
Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro. Das betrifft die meisten Handwerksbetriebe, kleine Immobiliengesellschaften und Familienunternehmen mit Mietwohnungen.
Mieter sind nicht antragsberechtigt. Wer als Mieter eine Wallbox möchte, muss sich an den Eigentümer oder die WEG wenden.
Welche Voraussetzungen gelten?
Bevor du den Antrag stellst, prüfe diese Punkte:
Mindestumfang: Pro Mehrparteienhaus müssen mindestens 6 Stellplätze und mindestens 20 % aller Stellplätze elektrifiziert werden. Gebäude mit weniger als 6 Stellplätzen sind leider ausgeschlossen.
Wohnbezogene Nutzung: Die geförderten Stellplätze müssen von Bewohnern des Mehrparteienhauses genutzt werden. Gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze sind nicht förderfähig.
Erneuerbare Energien: Der Strom an den Ladepunkten muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Ein Ökostromtarif oder eine eigene PV-Anlage erfüllen diese Anforderung.
Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Aufträge an Installateure oder Lieferanten dürfen erst nach der Bewilligung vergeben werden. Kostenvoranschläge vorab einholen ist erlaubt und sogar Pflicht.
GEIG-Pflicht: Gebäude, die bereits einer gesetzlichen Nachrüstpflicht nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz unterliegen (z.B. Neubauten ab März 2021), sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zweckbindung: Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens 3 Jahre betrieben werden und darf in dieser Zeit nicht öffentlich zugänglich gemacht oder gewerblich genutzt werden.

Der versteckte Vorteil: Warum die geförderte Wallbox Geld verdient
Hier wird es interessant. Die Förderung deckt alles: Verkabelung, Netzanschluss, Bauarbeiten und die Wallbox selbst. Normalerweise kostet das 4.000 bis 9.500 Euro pro Stellplatz. Mit der Pauschale von 1.500 Euro pro Stellplatz (Vorverkabelung + Ladepunkt) kann deine Eigeninvestition auf null sinken.
Die geförderten Ladepunkte sind für die Bewohner des Hauses bestimmt. Aber Bewohner laden nicht umsonst. Über cocharge rechnest du jeden Ladevorgang automatisch ab. Bewohner zahlen per App, du bekommst monatlich deine Einnahmen. Die Wallbox, die der Bund bezahlt hat, wird zur Einnahmequelle.
| Position | Ohne Förderung | Mit Förderung + cocharge |
|---|---|---|
| Vorverkabelung + Netzanschluss | ca. 3.000 bis 8.000 Euro | 0 Euro (gefördert) |
| Wallbox (11 kW, OCPP-fähig) | ca. 800 bis 1.500 Euro | 0 Euro (gefördert)* |
| Eigeninvestition | ca. 4.000 bis 9.500 Euro | 0 Euro* |
| Einnahmen über cocharge | ca. 200 Euro/Monat | ca. 200 Euro/Monat |
| Amortisation | 20 bis 48 Monate | Sofort |
*Eigenanteil entfällt, solange die Gesamtkosten die Förderpauschale (1.500 Euro pro Stellplatz) nicht übersteigen. Bei höheren Kosten trägst du nur die Differenz.
Bei cocharge behältst du den Großteil der Einnahmen jedes Ladevorgangs. Die Abrechnung läuft automatisch. Bewohner laden, zahlen per App, du bekommst monatlich deine Auszahlung. Die Einrichtung dauert 7 Minuten. Keine laufenden Kosten.
Mehr zur Funktionsweise: So verdienst du mit deiner Ladestation Geld
Bonus: Öffentlicher Ladepunkt für unter 1.500 Euro
Normalerweise kostet ein öffentlicher Ladepunkt 4.000 bis 9.500 Euro. Der größte Posten: Vorverkabelung und Netzanschluss. Nach der Förderung steht diese Infrastruktur bereits. Wer jetzt einen zusätzlichen Ladepunkt anschließt und über cocharge öffentlich zugänglich macht, zahlt nur noch die Wallbox: ca. 800 bis 1.500 Euro. Der Ladepunkt erscheint automatisch auf Google Maps, Apple Maps, in der BMW-, VW- und Mercedes-Navigation und bei über 15 Lade-Apps. Zwei Einnahmequellen aus einer Förderung.

Wo funktioniert das besonders gut?
WEG-Tiefgaragen: Die WEG beantragt die Förderung für die Eigentümer-Stellplätze. Die Wallboxen werden über cocharge abgerechnet. Jeder Eigentümer, der sein E-Auto lädt, zahlt automatisch per App. Die WEG verdient mit jedem Ladevorgang.
Vermieter mit Mietwohnungen: Ein Eigentümer hat 20 Stellplätze und installiert geförderte Wallboxen. Mieter mit E-Auto laden an der Wallbox und zahlen per cocharge. Der Vermieter bietet einen echten Mehrwert, der die Immobilie aufwertet, und generiert gleichzeitig monatliche Einnahmen.
Mischgebäude mit Gewerbeanteil: Ein Handwerksbetrieb im Erdgeschoss, Wohnungen darüber, 15 Stellplätze. Der Eigentümer beantragt die Förderung für die Bewohner-Stellplätze und rechnet die Ladevorgänge über cocharge ab. Die Gewerbe-Stellplätze kann er zusätzlich separat ausstatten.
cocharge übernimmt deinen Förderantrag. Kostenlos. Du musst dich nicht durch das Antragsportal kämpfen. Wir übernehmen den kompletten Förderantrag für dich. Melde dich unten für den Newsletter an und wir kontaktieren dich, sobald das Portal am 15. April öffnet.
Schritt für Schritt: Von der Förderung zum Ladepunkt, der Geld verdient
1. Bedarf klären und Stellplätze zählen
Wie viele Stellplätze hat das Gebäude? Wie viele davon werden von Bewohnern genutzt? Wie viele sind frei oder gewerblich? Du brauchst mindestens 6 Stellplätze und 20 % müssen elektrifiziert werden.
2. Kostenvoranschlag einholen
Beauftrage einen Elektrofachbetrieb mit einem Angebot für Vorverkabelung und Ladepunkte. Das löst keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus und ist für den Antrag Pflicht.
3. WEG-Beschluss fassen (falls WEG)
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss die Eigentümerversammlung den Ausbau beschließen. Tipp: Der Beschluss kann bis zu 6 Monate nach Bewilligung nachgereicht werden. Du kannst also erst beantragen und dann beschließen.
4. Förderantrag online stellen (ab 15.04.2026)
Der Antrag läuft digital über das Förderportal auf laden-im-mehrparteienhaus.de. Projektträger ist PricewaterhouseCoopers (PwC), inhaltlich betreut wird das Programm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH). Windhundprinzip: Wer zuerst kommt, bekommt den Zuschlag.
5. Bewilligung abwarten, dann beauftragen
Erst nach dem Bewilligungsbescheid darfst du Aufträge vergeben. Ab dann hast du 24 Monate für die Umsetzung und 9 Monate für die verbindliche Beauftragung.
6. Wallboxen über cocharge abrechnen
Sobald die Wallboxen installiert sind, richtest du die Abrechnung über cocharge ein. Bewohner laden, zahlen per App, du bekommst monatlich deine Einnahmen. Einrichtung in 7 Minuten. Keine laufenden Kosten. Den Großteil der Einnahmen behältst du.
Berechne dein Einnahme-Potenzial mit dem Rentabilitätsrechner oder buche eine kostenlose Beratung.
Fristen und Deadlines: Der Zeitdruck ist real
| Frist | Datum |
|---|---|
| Antragsstart (alle Aufrufe) | 15. April 2026 |
| Antragsende WEG + KMU | 10. November 2026 |
| Antragsende Großunternehmen | 15. Oktober 2026 |
| Umsetzungszeitraum nach Bewilligung | 24 Monate |
| Beauftragungsfrist nach Bewilligung | 9 Monate |
| Zweckbindungsfrist | 3 Jahre ab Inbetriebnahme |
Das Programm läuft nach dem Windhundprinzip: Sobald die 500 Mio. Euro ausgeschöpft sind, werden keine neuen Anträge mehr bewilligt. Bei vergleichbaren Programmen wie der KfW-440 waren die Mittel innerhalb weniger Wochen vergriffen. Wer bis Mitte April wartet, sollte am 15. April direkt einreichen.
Häufige Fragen zur Förderung
Kann ich mit der geförderten Wallbox Geld verdienen?
Ja. Die geförderten Ladepunkte sind für Bewohner bestimmt, aber Bewohner laden nicht kostenlos. Über cocharge rechnest du jeden Ladevorgang automatisch ab. Bewohner zahlen per App, du bekommst monatlich deine Einnahmen. Die Wallbox bleibt privat für Bewohner, wie es die Förderung verlangt, und verdient trotzdem Geld.
Mein Gebäude hat weniger als 6 Stellplätze. Kann ich trotzdem beantragen?
Leider nein. Die Mindestanforderung liegt bei 6 Stellplätzen und 20 % Elektrifizierungsquote. Für kleinere Gebäude bleibt der Weg über Landesprogramme (z.B. progres.nrw) oder die direkte Installation eines öffentlichen Ladepunkts ohne Förderung. Mehr dazu in unserem Förderungs-Überblick.
Mein Gebäude hat ein Ladenlokal im Erdgeschoss. Bin ich trotzdem berechtigt?
Ja, solange der Wohnanteil überwiegt. Die Gewerbe-Stellplätze sind zwar nicht förderfähig, aber die Bewohner-Stellplätze schon. Ein Beispiel: 10 Bewohner-Stellplätze + 3 Gewerbe-Stellplätze. Die 10 Bewohner-Stellplätze werden gefördert. Die 3 Gewerbe-Stellplätze kannst du separat ausstatten.
Was passiert, wenn die Fördermittel vor November aufgebraucht sind?
Dann werden keine neuen Anträge mehr bewilligt. Bei vergleichbaren KfW-Programmen in der Vergangenheit waren Fördertöpfe innerhalb weniger Wochen leer. Wer ernsthaft plant, sollte am 15. April startklar sein.
Brauche ich als WEG einen Beschluss vor der Antragstellung?
Nein. Der WEG-Beschluss kann bis zu 6 Monate nach der Bewilligung nachgereicht werden. Du kannst also erst beantragen und den Beschluss der Eigentümerversammlung parallel vorbereiten.
Kann ich die Förderung mit Landesprogrammen kombinieren?
Grundsätzlich dürfen für dieselben Kosten keine anderen Fördermittel (EU, Bund, Land) genutzt werden. Eine Kombination ist aber möglich, wenn die Fördermittel unterschiedliche Kostenpositionen abdecken und die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten werden. In Baden-Württemberg zum Beispiel lässt sich die Bundesförderung unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Landesprogramm Charge@BW kombinieren. Im Zweifel vorher mit dem Projektträger oder einem Fördermittelberater klären.
Welchen Stromtarif brauche ich?
Der Ladepunkt muss mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Ein Ökostromtarif oder eine eigene PV-Anlage erfüllen die Anforderung. Wenn du gleichzeitig eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hast, wird die Kombination besonders attraktiv: Geförderte Ladeinfrastruktur + eigener Solarstrom + Einnahmen über cocharge. Mehr dazu: So verdienst du mit PV-Strom und Ladestation
Fazit: Förderung ist das Fundament. Einnahmen sind das Dach.
Das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern” löst ein Problem, an dem die E-Mobilität in Deutschland seit Jahren scheitert: Millionen von Menschen in Mehrfamilienhäusern haben keine Lademöglichkeit. Die Bundesförderung ändert das, indem sie genau den Kostenpunkt übernimmt, der Eigentümer bisher abgeschreckt hat.
Wer die Chance sieht, macht aus der geförderten Wallbox eine Einnahmequelle. Über cocharge rechnest du jeden Ladevorgang der Bewohner automatisch ab. Kein zusätzlicher Aufwand, keine laufenden Kosten. In Wohnvierteln, bei Vermietern, bei WEGs und Genossenschaften.
Eine Wallbox, die dich nichts kostet und ab Tag eins Einnahmen generiert, ist kein Risiko. Das ist eine Gelegenheit.
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Hinweis: Die in diesem Artikel genannten Förderbedingungen basieren auf der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr vom 16. März 2026 (BAnz AT 24.03.2026 B1) und den am 25. März 2026 veröffentlichten Förderaufrufen. Detaillierte Fördervoraussetzungen, Herstellerlisten und Antragsformulare findest du auf laden-im-mehrparteienhaus.de.