Öffentliche Ladestation betreiben und
Geld verdienen

Erfahren Sie, wie einfach Sie Ihre eigene Ladestation betreiben und gleichzeitig zur Elektromobilität beitragen können.

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So betreiben Sie eine öffentliche Ladestation

  1. Standortauswahl:
    Öffentlicher Zugang: Stellen Sie sicher, dass Sie einen öffentlich zugänglichen Parkplatz oder eine Fläche haben

  2. Partnerschaft mit einem CPO:
    CPO finden: Setzen Sie sich mit einem Charging Point Operator (CPO) in Verbindung, um die notwendige Berechtigung zu erhalten, Ladepunkte öffentlich anzubieten.

  3. Technische Integration:
    Systemintegration: Integrieren Sie Ihre eichrechtskonforme Wallboxen über OCPP in das vorgesehene Charging Station Management System (CSMS).
Registrierung: Melden Sie Ihre Ladestation bei der Bundesnetzagentur an.

  4. Betriebsmodus einstellen:
    Flexibilität: Nach Abschluss der Installation und Registrierung können Sie Ihre Ladestationen per Knopfdruck öffentlich oder privat schalten

Ein E-Auto wird durch eine öffentliche Ladestation geladen.

Neugierig? Wir beraten Sie gerne!

Vorteile der Zusammenarbeit mit cocharge:

Keine Betriebslast
Mit cocharge müssen Sie sich nicht um die täglichen Betriebsaufgaben der Ladepunkte kümmern.


Automatisierte Abrechnung:
Wir übernehmen die gesamte Abrechnung für Sie.

Monatliche Gutschrift:
Sie erhalten Ihre Einnahmen regelmäßig am Ende des Monats direkt auf Ihr Konto.

Zusätzlicher Nutzen:
Profitieren Sie von der THG-Quote, die cocharge für Sie abwickelt.

Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten besprechen – Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch!

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Installieren Sie die Box und starten Sie direkt den öffentlichen Betrieb – ganz einfach per Knopfdruck können Sie Ihre Wallbox mit der App verwalten. Unsere P30 x-Series ist bereits mit CoCharge Connect vorinstalliert, was Ihnen eine nahtlose und sofortige Inbetriebnahme ermöglicht.

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Auto wird durch Ladestation aufgeladen.

Kann man jede Ladestation öffentlich anbieten?

Es gibt leider bestimmte technische Voraussetzungen, die eine Wallbox erfüllen muss, damit sie auch öffentlich angeboten werden kann.

Ihre Ladepunkte müssen OCPP-fähig und geeicht sein.
OCPP ist ein Protokoll, womit die Ladestation mit dem zentralen Netzwerk kommuniziert.
Die meisten neuen und zukunftsfähigen Wallboxen werden auch nach diesem Protokoll hergestellt. Sie sollten aber trotzdem ein Auge darauf haben, um den Kauf von der falschen Hardware zu verhindern.

Was noch wichtiger ist, ist dass die Ladestation geeicht ist bzw. “Eichrechtskonform” ist.
Nur dann dürfen Sie auch gesetzlich Strom an Dritte verkaufen. Das Mess- und Eichgesetz ist ein Bestandteil des deutschen Rechts. Es legt fest, dass alle Messgeräte, darunter auch Stromzähler, bestimmten Anforderungen entsprechen müssen. Kurz gesagt, soll das Gesetz sicherstellen, dass beispielsweise eine Abgabe von 1 kWh auch tatsächlich genau 1 kWh entspricht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Betreiben einer öffentlichen Ladestation



  1. Was benötige ich, um eine öffentliche Ladestation zu betreiben?
    Um eine öffentliche Ladestation zu betreiben, benötigen Sie einen öffentlich zugänglichen Parkplatz oder eine ähnliche Fläche und müssen mit einem CPO (Charging Point Operator) wie cocharge zusammenarbeiten. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre Ladepunkte offiziell anzubieten.

  2. Wie kann ich meine Ladestation in das öffentliche Netz integrieren?
    Nach der Zusammenarbeit mit einem CPO müssen Ihre Ladestationen in das System integriert und bei der Bundesnetzagentur registriert werden. cocharge unterstützt Sie bei allen Schritten, um Ihre Ladestationen auf Knopfdruck öffentlich oder privat schalten zu können.

  3. Welche technischen Voraussetzungen muss meine Ladestation erfüllen?
    Ihre Ladestation muss OCPP-fähig und eichrechtskonform sein, um den technischen und rechtlichen Anforderungen für das öffentliche Anbieten von Strom gerecht zu werden. Dies stellt sicher, dass Ihre Ladestation gesetzlich Strom an Dritte verkaufen darf.

  4. Wie werden die Einnahmen aus dem Betrieb einer öffentlichen Ladestation abgerechnet?
    Mit cocharge ist die Abrechnung einfach und automatisiert. Sie erhalten am Ende des Monats eine transparente Gutschrift für die Ladevorgänge und den verkauften Strom innerhalb von 6 Wochen direkt auf Ihr Konto überwiesen. Sobald Sie uns für die THG-Quote beauftragen, leiten wir das weiter an unseren THG-Quotenhändler. Die Gutschrift aus dem THG-Quotenhandel dauert aus markttechnischen Gründen mindestens 6 Monate.

  5. Kann jede Ladestation öffentlich gemacht werden?
    Nicht alle Ladestationen erfüllen die technischen Voraussetzungen, um öffentlich zu sein. Sie müssen OCPP-kompatibel und eichrechtskonform sein, um öffentlich genutzt werden zu können.

  6. Warum sollte ich meine Ladestation öffentlich zugänglich machen?
    Das Betreiben einer öffentlichen Ladestation trägt nicht nur zur öffentlichen Ladeinfrastruktur bei, sondern bietet auch ein passives Einkommen. Unternehmen können zudem neue Stammkunden gewinnen und Ihr Umfeld profitiert von der verbesserten Zugänglichkeit zu Ladeoptionen. Außerdem kann eine öffentliche Ladestation die Abrechnung eines Dienstwagens vereinfachen, da Sie einfach mit Ihrer Firmen-Ladekarte an Ihrer eigenen Ladestation laden können und gleichzeitig dadurch Geld verdienen.

  7. Wie profitiere ich finanziell vom Betrieb einer öffentlichen Ladestation?
    Abhängig von der Anzahl der Ladevorgänge und der festgelegten Tarife können Ladestationen signifikante Umsätze generieren. Mit cocharge können Sie Ihre Einnahmen durch effiziente Verwaltung und automatisierte Abrechnung maximieren.

  8. Welche Rolle spielt die Umweltverträglichkeit beim Betrieb einer öffentlichen Ladestation?
    Sie tragen aktiv zum Umweltschutz bei, indem Sie Elektromobilität fördern und CO2-Emissionen reduzieren. Dies stärkt nicht nur Ihr Unternehmensimage, sondern unterstützt auch globale Nachhaltigkeitsziele.

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