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Ladestation teilen: So funktioniert es mit cocharge

Wallbox öffentlich zugänglich machen, Abrechnung und Auszahlung automatisieren – so funktioniert das cocharge-Sharing-Netzwerk.

Ladestation teilen: So funktioniert es mit cocharge

Kann man eine private Ladestation öffentlich zugänglich machen? Die kurze Antwort: Ja! Unternehmen und Privatpersonen mit Parkplätzen können ihre bestehenden Wallboxen in öffentliche Ladepunkte verwandeln – indem sie die Station außerhalb der eigenen Nutzungszeiten für andere E-Autofahrende freigeben.

Wie funktioniert das mit cocharge?

Das Prinzip ist einfach: Sie teilen Ihre Ladeinfrastruktur mit der Öffentlichkeit. Zum Beispiel außerhalb Ihrer Geschäftszeiten oder wenn Sie Ihr Elektroauto nicht selbst laden. Durch die Partnerschaft mit cocharge als Charge Point Operator (CPO) wird Ihre Station in öffentliche Netzwerke integriert und ist über Apps und Karten auffindbar.

cocharge übernimmt dabei alles: eichrechtskonforme Abrechnung, Registrierung bei der Bundesnetzagentur, Sichtbarkeit auf Google Maps, Apple Maps und allen gängigen Lade-Apps sowie den Kundenservice. Sie stellen den Ladepunkt – wir übernehmen Anmeldung, Abrechnung und Auszahlung.

Was brauchen Sie dafür?

  • Eine eichrechtskonforme Ladestation: für die öffentliche Abrechnung zwingend erforderlich
  • OCPP-Kompatibilität: für die Kommunikation mit dem Roaming-Netzwerk
  • Öffentliche Zugänglichkeit: die Ladestation muss für Dritte erreichbar sein
  • Partnerschaft mit cocharge: einmalig 75 € Einrichtungsgebühr, danach 15 % des Ladepreises pro Ladevorgang

Was bekommen Sie als Standortbetreiber?

Sie behalten 85 % des von Ihnen festgelegten Ladepreises pro Ladevorgang. Die Auszahlung erfolgt monatlich direkt auf Ihr Konto. Wie hoch die monatliche Auszahlung für Ihren konkreten Standort sein könnte, schätzt der Rentabilitätsrechner.

THG-Quote on top

Betreiber öffentlicher Ladepunkte können zusätzlich die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) beantragen. cocharge unterstützt Sie bei der Antragstellung. Das bringt mehrere hundert Euro pro Jahr zusätzlich.

Bundesförderung für Mehrparteienhäuser

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können seit dem 15. April 2026 die neue Bundesförderung “Laden im Mehrparteienhaus” beantragen: bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz für Vorverkabelung, Netzanschluss und Wallbox. Die komplette Anleitung samt Antragsweg, Fristen und Voraussetzungen steht im Beitrag Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026.

Welche Standorte eignen sich besonders?

Die besten Ergebnisse erzielen Sie mit Standorten, die:

  • Hohe Frequenz haben (Einkaufszentren, Restaurants, Hotels)
  • Längere Standzeiten ermöglichen (Fitnessstudios, Kinos, Büros)
  • Gut sichtbar und leicht erreichbar sind
  • Außerhalb der eigenen Nutzung verfügbar sind

Fazit: Geteilte Infrastruktur, die sich selbst trägt

Mit cocharge wird Ihre Ladestation zum Teil eines öffentlichen Ladenetzes. Sie unterstützen die E-Mobilität, bieten Ihren Besuchern oder Mietern einen echten Mehrwert – und erhalten monatlich Ihre Auszahlung, vollautomatisch.

Bereit, Ihre Ladestation zu teilen? Buchen Sie jetzt eine kostenlose Beratung und erfahren Sie, wie das für Ihren Standort funktioniert.

Bereit für den nächsten Schritt?

Machen Sie Ihre Ladestation öffentlich und fangen Sie an, Energie zu teilen, während Sie die Mobilitätswende unterstützen.

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